Die ersten zehn Minuten
Direkt nach dem Zusammenstoß zählt Ruhe, nicht Schnelligkeit. Ob am Innenstadtring, auf der A2 oder in einer Wohnstraße in Querum: Die Reihenfolge ist immer dieselbe.
- Warnblinker an, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen – innerorts etwa 50 Meter, auf der Autobahn deutlich weiter zurück.
- Verletzte versorgen und im Zweifel sofort den Rettungsdienst rufen.
- Unfallstelle sichern und sich selbst aus dem fließenden Verkehr bringen.
- Erst wenn alle sicher stehen: dokumentieren.
Fahrzeuge dürfen Sie erst umsetzen, wenn die Lage dokumentiert ist – bei blockierten Fahrstreifen oder Gefahr für andere hat die Sicherheit aber immer Vorrang.
Polizei rufen – ja oder nein?
Bei kleinen Blechschäden ist die Polizei nicht verpflichtend, wenn sich beide Seiten einig sind. Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie unbedingt die Polizei einschalten sollten:
- Es sind Personen verletzt.
- Die Schuldfrage ist unklar oder wird bestritten.
- Der Unfallgegner wirkt alkoholisiert, hat keine Papiere oder will die Unfallstelle verlassen.
- Es handelt sich um ein Firmen-, Miet- oder ausländisches Fahrzeug.
- Der Schaden ist hoch oder öffentliches Eigentum wurde beschädigt.
Ein Polizeiprotokoll erleichtert die Regulierung deutlich, weil es eine neutrale Aufnahme der Situation dokumentiert. Notieren Sie sich in jedem Fall das Aktenzeichen.
Was Sie fotografieren sollten
Fotos sind Ihr wichtigstes Beweismittel – und die meisten Menschen machen zu wenige. Denken Sie in drei Ebenen: Überblick, Zusammenhang, Detail.
- Übersicht der gesamten Unfallstelle aus mehreren Richtungen, mit Straßenverlauf, Ampeln, Schildern und Fahrbahnmarkierungen.
- Endstellung beider Fahrzeuge, bevor Sie etwas bewegen.
- Beide Kennzeichen und die Fahrzeuge komplett von allen Seiten.
- Alle Schäden im Detail, gerne mit einem Gegenstand als Größenvergleich.
- Bremsspuren, Splitter, Glas oder abgelöste Teile auf der Fahrbahn.
- Innenraum, wenn dort etwas beschädigt wurde, sowie ausgelöste Airbags.
Machen Sie eher zu viele Bilder als zu wenige. Für ein Gutachten dokumentiere ich später ohnehin normgerecht mit Messlatte – aber die Endstellung der Fahrzeuge kann niemand nachträglich rekonstruieren.
Welche Daten Sie vom Unfallgegner brauchen
- Vor- und Nachname sowie Anschrift des Fahrers, zusätzlich der Halter, falls abweichend.
- Kennzeichen, Fahrzeugmodell und – wenn möglich – die Fahrzeugidentnummer.
- Versicherung und Versicherungsscheinnummer, meist auf der Grünen Karte oder in der Fahrzeug-App.
- Telefonnummer für Rückfragen.
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen sowie deren Standort zum Unfallzeitpunkt.
- Ort, Datum und Uhrzeit, Wetter- und Sichtverhältnisse.
Warum Sie nichts unterschreiben sollten
An der Unfallstelle wird häufig gedrängt: ein kurzes Schuldanerkenntnis, eine „unkomplizierte" Vereinbarung, ein Formular des Gegners. Unterschreiben Sie nichts, was eine Schuldfrage bewertet oder Ansprüche einschränkt. Sie kennen zu diesem Zeitpunkt weder den vollen Schadenumfang noch die rechtliche Bewertung.
Zulässig und sinnvoll ist eine gemeinsame, rein sachliche Notiz: wer, wann, wo, welche Fahrzeuge, welche Versicherungen. Formulierungen wie „ich bin schuld" gehören nicht dazu. Auch am Telefon mit der gegnerischen Versicherung gilt: Angaben zum Sachverhalt ja, Bewertungen und Erklärungen zur Schuld nein.
Gutachter beauftragen – und zwar Ihren eigenen
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Sachverständigen selbst zu wählen. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Melden Sie sich also nicht bei der Gegenseite und lassen Sie sich keinen Gutachter zuweisen – dieser arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst begutachten, dann reparieren. Nach der Reparatur lässt sich der Schaden nicht mehr beweissicher dokumentieren. Wer ein Gutachten in Braunschweig braucht, findet Ablauf und Kosten auf der Seite Kfz-Gutachter Braunschweig. Details zur Kostenfrage stehen im Beitrag Wer zahlt den Kfz-Gutachter.
Wichtige Nummern in Braunschweig
- Notruf Rettungsdienst und Feuerwehr: 112
- Polizei-Notruf: 110
- Polizei Braunschweig, nicht dringende Anzeigen: 0531 476-0
- Gutachter-Soforthilfe: 0174 7450850
Rufen Sie bei einer unklaren Lage lieber einmal zu viel an. Ein kurzer Anruf klärt in wenigen Minuten, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wie es weitergeht.
Fragen zu Ihrem Schadensfall?
Rufen Sie an – ich sage Ihnen in wenigen Minuten, ob ein Gutachten sinnvoll ist und was in Ihrem Fall gilt. In Braunschweig und Umgebung bin ich meist am selben oder nächsten Tag vor Ort.
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